Gemäβ des Werbungsgesetzes hinsichtlich der Behandlungsarzneimittel, dessen Umfang mit dem Gesetz vom 29.05.2005 unter der Nummer BGB1.IS.2570 ausgebreitet wurde, ist die Vorführung der Patientenbilder - vor und nach der Behandlung/Operation- im Rahmen der Werbezwecke seit dem 01.04.2006 untersagt. Nach dem Gesetz können wir die Bilder unserer Patienten – vor und nach der Behandlung/Operation- nicht im Internet vorführen.
In unserer Kontaktseite können sie die erforderlichen Daten hinsichtlich der Vor- und Nachbehandlung anfordern.
Vielen Dank.
Hochachtungsvoll
Mar-Med Marmara